Dieser Studiengang beginnt am 1. September und dauert drei Jahre. Sie studieren in Wasserburg am Inn an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) im Fachbereich Sozialverwaltung.
Die theoretischen Inhalte sind:
- Rentenversicherungsrecht
- Rechts, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
- Verfassungs und Verwaltungsrecht
- Privatrecht
- Verwaltungslehre
- Betriebs und Volkswirtschaftslehre
Die Theorie erlernen Sie in drei Blockabschnitten und sind damit insgesamt 19 Monate an der Hochschule.
Sie profitieren von kostenfreien Unterbringungsmöglichkeiten direkt auf dem Hochschulgelände. Damit die Freizeit nicht zu kurz kommt, stehen dort unter anderem ein Fitnessraum und eine Badmintonhalle zur Verfügung.
In den praktischen Ausbildungsabschnitten wenden Sie Ihre Rechtskenntnisse an. In einer modernen Arbeitsumgebung im Kompetenz- und Entwicklungscenter bereiten wir unseren Führungsnachwuchs mit Erkundungen, Workshops und Projektarbeiten auf die späteren Aufgaben vor.
Diese Voraussetzungen bringen Sie mit:
Was Sie für das Studium mitbringen müssen? Sie sollten flexibel arbeiten können, soziale und kommunikative Kompetenzen mitbringen und teamfähig sein. Außerdem verfügen Sie über eine gute Fachhochschulreife oder das Abitur.
Während der gesamten Studienzeit erhalten Sie eine tariflich festgelegte Vergütung von monatlich 1.476,79 Euro brutto. Zusätzlich werden eine jährliche Sonderzuwendung und vermögenswirksame Leistungen gewährt. Sie erhalten außerdem eine betriebliche Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Die Studiengebühren übernehmen wir für Sie. Ihr Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Nach Abschluss des Studiums werden Sie in unseren Kernbereichen eingesetzt und bearbeiten im Team Renten- oder Rehabilitationsfälle. Außerdem können Sie nach erfolgreich abgeschlossenem Studium unsere Versicherten beraten und Ihr Wissen rund um die Altersvorsorge anwenden. Sie haben auch die Möglichkeit, mit einer Weiterbildung im Bereich Betriebsprüfung selbständig die Meldungen und Zahlungen von Arbeitgebern zu kontrollieren.